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Schulhausordnung

Schulhausordnung

  1. Die Schüler sind frühestens 15 Minuten vor Schulbeginn, (Ausnahme: Schulbus) auf dem Schulareal; beim Läuten der Schulglocke dürfen sie ins Schulhaus. Die Lehrpersonen übernehmen dann die Verantwortung. Über Mittag sind keine Kinder auf dem Schulgelände. Nach Schulschluss am Nachmittag obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsverantwortlichen.
  2. Das Betreten und Verlassen des Schulhauses erfolgt ruhig und mit sauberen Schuhen. Im Schulhaus tragen die Schüler Finken. Schuhe, Kleider und Finken werden in der Garderobe ordentlich platziert.
  3. Während der Pause halten sich die Schüler in der Regel draussen auf den entsprechenden Pausenplätzen auf. Das Schulareal darf nicht verlassen werden. Die Lehrpersonen teilen den Schülern mit, wenn die Spielwiesen nicht benützt werden dürfen (bei nasser Witterung sind sie gesperrt).
  4. Fahrräder, Mofas, Kickboards, etc. werden an den bezeichneten Standorten deponiert. Auf der Wiese, auf nicht dafür vorgesehenen Plätzen und in der Pause ist die Benützung nicht gestattet.
  5. Ballspiele und das Werfen von Schneebällen sind nur auf den von den Lehrpersonen bezeichneten Plätzen gestattet. Gegen Wände und Fenster der Schulhäuser darf nicht gespielt werden (Ausnahme Garage Dettighofen).
  6. In den Gebäuden und auf dem Schulareal ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Aussengeräte werden in ordentlichem Zustand zurückgelassen. Beschädigungen an Gebäude, Mobiliar oder anderem fremdem Eigentum meldet der Verursacher unverzüglich der Klassenlehrperson; daraus entstehende Kosten gehen zu seinen Lasten.
  7. Auf dem Schulareal sind jegliche Suchtmittel und die Benützung von Handys verboten.
  8. Die Schüler verhalten sich gegenüber Lehrpersonen und Mitschülern rücksichtsvoll. Gewalt wird in keiner Weise geduldet. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände (Sackmesser, Feuerzeuge, etc.) dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  9. Nach 22.00 Uhr ist der Aufenthalt auf dem Schulhausareal nicht gestattet.
  10. Die Benützung der Schulanlagen durch Dritte muss mit der Schulbehörde abgesprochen werden. Allfällige Ausnahmebewilligungen können von dieser erteilt werden.

Diese Regelung tritt am 14. Januar 2015 in allen Schulhäusern der PSG Herdern – Dettighofen in Kraft und ersetzt die vorhergehenden Schulhausordnungen.

Massnahmen zur Schulhausordnung [pdf]