„Kluge Köpfe schützen sich“
„Schädelfrakturen
sind bei Aufprallgeschwindigkeiten auf eine harte Struktur ab ca. 20 km/h die
Regel. Dies entspricht ungefähr der Aufprallgeschwindigkeit bei einem Sturz vom
Velo im Stand.“
(bfu,
Safety Tool, Velotouren)
Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt das
Tragen eines Velohelmes, weil es die Wahrscheinlichkeit einer Kopfverletzung um
65 bis 85 Prozent verringert.
Aus diesem
Grund gilt an unserer Primarschule die Velohelmtragpflicht, wenn sich das Kind
auf dem Schulweg befindet, während der Unterrichtszeit das Velo benützt oder
die ganze Klasse mit dem Velo unterwegs ist.
Natürlich
empfehlen wir Ihnen, das Tragen eines Helmes beim Velofahren grundsätzlich
durchzusetzen.
Wir handeln
im Sinne der Gesundheit Ihrer Kinder, bitten um Ihr Verständnis und danken für
die Zusammenarbeit.
Stand: Juni
2009
Druckversion als PDF herunterladen