Zum Jahresprogramm der Primarschule Herdern – Dettighofen gehört das
Skilager der Mittelstufe als fester Bestandteil. Es erfüllt die Bedürfnisse in
den Bereichen der Gemeinschaftsbildung, des gemüthaften Erlebens, sowie der
sportlichen Betätigung.
| 1.
Durchführung |
Ab der Mittelstufe findet
pro Schuljahr ein gemeinsames Wintersportlager
statt. Dieses wird Klassen– und schulhausgemischt durchgeführt.
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| 2.
Dauer |
Das Lager dauert jeweils vom
Samstag bis zum Freitagnachmittag vor den Sportferien (Kalenderwoche 4). |
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| 3.
Organisation |
Die entsprechenden
Klassenlehrpersonen sind für die Organisation und Durchführung des
Lagers verantwortlich. Das Detail - Programm mit Budget wird der
Schulleitung zu Händen der Schulbehörde rechtzeitig zur Genehmigung
eingereicht (mind. zwei Monate vorher).
Das Wintersportlager ist für die Schüler und Schülerinnen ab der
4.Klasse obligatorisch. Es wird Ski – und Snowboard- Unterricht erteilt.
Es steht den Lehrpersonen frei, zusätzlich ein alternatives Programm
anzubieten.
Schüler, die am Lager nicht teilnehmen können (Verletzungen), besuchen
in dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse. |
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| 4.
Begleitung |
Pro Klasse ist mindestens eine Klassenlehrperson anwesend.
Pro 6 - 8 Kinder einer Sportgruppe wird ein Leiter zugeteilt.
In jedem Lager sind männliche und weibliche Begleitpersonen
anwesend.
Es sollen genügend J- und S- Leiter dabei sein, das heisst mindestens
zwei pro Lager oder pro 12-er Gruppe ein J- und S- Leiter. |
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| 5.
Elternbeiträge |
Der
Elternbeitrag wird auf Fr. 120.- für das 1. Kind festgelegt, für weitere
Kinder der gleichen Familie beträgt er Fr. 100.-.!
Dieser Betrag kann durch die
Schulbehörde den Lagerkosten entsprechend angepasst werden.
Bei besonderen Härtefällen kann bei der Schulbehörde ein Gesuch um
Reduktion des Beitrages gestellt werden.
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| 6.
Schulbeiträge |
Die
zusätzlichen Kosten übernimmt die Schule.
Allfällige J+S Beiträge gehen vollumfänglich an die
Schulgemeinde.
Den Lehrpersonen und weiteren Begleitpersonen werden die
Spesen entschädigt.
Begleitpersonen, die nicht im Dienst der Schulgemeinde stehen erhalten pro
Tag Fr. 40.-.
Teilzeitangestellte der Schulgemeinde erhalten zuzüglich zur
Entschädigung für Begleitpersonen Fr. 40.-, minus prozentualen
Anteil ihrer Anstellung.
Nach Abschluss des Lagers ist möglichst bald eine genaue Abrechnung dem
Schulpfleger abzugeben. |
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| 7.
Versicherung |
Leitungspersonen
sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Schulgemeinde gegen
Haftpflichtschäden versichert.
Die Unfallversicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer, bei
Lehrpersonen im Dienst der Schulgemeinde gelangt die
Berufsunfallversicherung zur Anwendung. |
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| 8.
Allgemeines |
Weitere
Klassenlager sind in der Primarschule nicht vorgesehen. Es können aber je
nach Situation solche projektiert und von der Schulbehörde allenfalls
genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass höchstens ein Klassenlager
pro Schuljahr stattfindet darf. |
Dieses
Reglement tritt per 1.September 2009 in Kraft. Es ersetzt die Lager - Reglemente
der Schulgemeinden Herdern und Dettighofen – Lanzenneunforn.
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