Start-Seite

Primarschulgemeinde
Herdern-Dettighofen

panorama.jpg


Regelung von Dispensationen

Immer wieder kommt es vor, dass Eltern ihr Kind sehr kurzfristig vom Unterricht dispensieren lassen wollen. Dazu bitte ich Sie folgende Regeln zu beachten.

-         Die Lehrpersonen können ein Gesuch von einem Halbtag bei wichtigen, persönlichen Gründen (Krankheiten, Unfälle, familiäre Fest- und Traueranlässe) bewilligen.

-         Für Dispensationen zu familiären und religiösen Anlässen muss so früh als möglich, spätestens bis 14 Tage vor dem Termin, bei der Schulleitung ein Gesuch eingereicht werden. Dies gilt auch für Dispensationen von mehr als einem Halbtag. Später eintreffende Gesuche werden nicht  mehr bewilligt.

-         Dispensationen, die Tage unmittelbar vor und nach den Ferien betreffen, werden generell nicht bewilligt.

-         Unbewilligte Absenzen gelten als unentschuldigte Absenzen und werden als solche im Zeugnis eingetragen.

Stand: Oktober 2009

Druckversion als PDF herunterladen