Immer wieder kommt es vor, dass Eltern
ihr Kind sehr kurzfristig vom Unterricht dispensieren lassen wollen. Dazu bitte
ich Sie folgende Regeln zu beachten.
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Die Lehrpersonen können ein
Gesuch von einem Halbtag bei wichtigen, persönlichen Gründen (Krankheiten, Unfälle,
familiäre Fest- und Traueranlässe) bewilligen.
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Für Dispensationen zu familiären
und religiösen Anlässen muss so früh als möglich, spätestens bis 14 Tage
vor dem Termin, bei der Schulleitung ein Gesuch eingereicht werden. Dies gilt
auch für Dispensationen von mehr als einem Halbtag. Später eintreffende
Gesuche werden nicht mehr bewilligt.
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Dispensationen, die Tage
unmittelbar vor und nach den Ferien betreffen, werden generell nicht bewilligt.
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Unbewilligte Absenzen gelten als
unentschuldigte Absenzen und werden als solche im Zeugnis eingetragen.
Stand: Oktober 2009
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