| 1. |
Die Schüler sind frühestens 15 Minuten vor Schulbeginn auf dem
Schulareal; beim Läuten der Schulglocke dürfen sie ins Schulhaus. Die
Lehrpersonen übernehmen dann die Verantwortung.
Über Mittag sind keine Kinder auf dem Schulgelände (Ausnahme: Mittagstisch).
Nach Schulschluss am Nachmittag obliegt die Verantwortung bei den
Erziehungsverantwortlichen.
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| 2. |
Das Betreten und Verlassen des Schulhauses erfolgt ruhig und mit sauberen
Schuhen. Im Schulhaus tragen die Schüler Finken; Schuhe, Kleider und Finken
werden in der Garderobe ordentlich platziert.
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| 3. |
Während der Pause halten sich die Schüler in der Regel draussen auf den
entsprechenden Pausenplätzen auf. Das Schulareal darf nicht verlassen werden.
Die Lehrpersonen teilen den Schülern mit, wenn die Spielwiesen nicht benützt
werden dürfen (bei nasser Witterung sind sie gesperrt).
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| 4. |
Fahrräder, Mofas, Kickboards, etc. werden an den bezeichneten Standorten deponiert. Auf der Wiese,
nicht dafür vorgesehenen Plätzen und in der Pause ist die Benützung nicht
gestattet.
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| 5. |
Ballspiele und das Werfen von Schneebällen ist nur auf den von den
Lehrpersonen bezeichneten Plätzen gestattet. Gegen Wände und Fenster der
Schulhäuser darf nicht gespielt werden (Ausnahme Garage Dettighofen).
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| 6. |
In den Gebäuden und auf dem Schulareal ist auf Sauberkeit und Ordnung zu
achten. Aussengeräte werden in ordentlichem Zustand zurückgelassen. Beschädigungen
an Gebäude, Mobiliar oder anderem fremdem Eigentum meldet der Verursacher
unverzüglich der Klassenlehrperson; daraus entstehende Kosten gehen zu seinen
Lasten.
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| 7. |
Auf dem Schulareal sind
jegliche Suchtmittel und die Benützung von Handys verboten.
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| 8. |
Die Schüler verhalten sich
gegenüber Lehrpersonen und Mitschülern rücksichtsvoll. Gewalt wird in keiner
Weise geduldet. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände (Sackmesser,
Feuerzeuge, etc.) dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
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| 9. |
Nach 22.00 Uhr ist der
Aufenthalt auf dem Schulhausareal nicht gestattet.
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| 10. |
Die Benützung der Schulanlagen
durch Dritte muss mit der Schulbehörde abgesprochen werden. Allfällige
Ausnahmebewilligungen können von dieser erteilt werden.
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Diese
Regelung trat am 10. August 2009 in allen Schulhäusern der Schulgemeinde
Herdern –Dettighofen in Kraft und ersetzt die vorhergehenden
Schulhausordnungen. |
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Massnahmen zur
Schulhausordnung
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Bei Missachtung der
Schulhausordnung werden von den Lehrpersonen folgende Sanktionen ausgesprochen:
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Für Kindergärtler:
Die
Kinder machen eine Zeichnung des Schulhauses.
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Für Unterstufenschüler:
Die
Punkte der Schulhausordnung, die der betreffende Schüler nicht eingehalten hat,
werden von diesem zweimal sauber von Hand abgeschrieben.
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Für Mittelstufenschüler:
Die
ganze Schuhausordnung wird vom betreffenden Schüler einmal sauber von Hand
abgeschrieben.
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Bitte unterstützen Sie diese Massnahmen, damit wir die Schulhausareale möglichst
sauber halten können und ein reibungsloser, respektvoller Schulalltag möglich
ist.
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Vielen Dank für Ihre
Kenntnisnahme.
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